Energieberater Leistungen
Energieberatung
Nachweise
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Energieausweis
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Wärmeschutznachweis
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Heizlastberechnung
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Hydraulischer Abgleich
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Erfüllung Nachweis EWärmeG
Energieaudit
Energieberatung Wohngebäude
Eine Energieberatung liefert Immobilienbesitzern wertvolle Hinweise dazu, wie sie die Energieeffizienz ihres Wohngebäudes verbessern können.
Mittels einer energetischen Sanierung können in der Regel Energie und Treibhausgase eingespart werden. Aus diesem Grund wird eine Energieberatung für Wohngebäude vom Bund gefördert.
Unser Service für Sie beginnt damit, dass wir vor Ort den energetischen Zustand Ihres Wohngebäudes ermitteln. Auf dieser Grundlage wird ein entsprechendes Sanierungskonzept für Sie erstellt.
Dieses Konzept zeigt Ihnen die Möglichkeiten auf, wie Sie Ihr Wohngebäude modernisieren können, um dadurch den Energiebedarf merklich zu senken.
Ferner erhalten Sie von uns umfassende Informationen dazu, welche Fördermittel Sie beantragen können.
Zum Abschluss erhalten Sie von uns einen schriftlichen Energieberatungsbericht, der sämtliche Ergebnisse beinhaltet, die wir Ihnen in einem Gespräch umfassend erläutern.
Energieberatung Gewerbe und Kommunen DIN V 18599
Energieeffizienz bedeutet: niedrigere Kosten für Strom, Wärme und Kälte, eine höhere Wettbewerbsfähigkeit und einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz, mit dem Sie sich zukunftsfähig und nachhaltig aufstellen.
In der Regel kann bereits mit geringen Investitionen die Energieeffizienz deutlich erhöht werden, was zu einer spürbaren Senkung laufender Kosten führt.
Wir unterstützen Sie dabei, die wirtschaftlichsten Maßnahmen zur Energieeinsparung zu identifizieren.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt Sie mit der Bundesförderung „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ und übernimmt bis zu 80 Prozent der Kosten für die Energieberatung.
Eine Energieberatung ermittelt die Möglichkeiten, wo und wie viel Energie Sie einsparen können, gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über Ihr Gebäude und dessen Schwachstellen, zeigt auf, wie wirtschaftlich die einzelnen Möglichkeiten zum Energiesparen sind und schlägt konkrete Maßnahmen zum Energiesparen vor.
Die Zuschüsse können unkompliziert beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. – Wir unterstützen Sie dabei!
Erneuerung Heizung
Der Heizungstausch ist mit höheren Investitionen verbunden. Um jedoch einen Anreiz zu bieten, eine ineffektive Altheizung durch ein neues Modell zu ersetzen, bekommen Hausbesitzer: innen staatliche Fördermittel angeboten.
Beim Heizungstausch im Zuge einer Einzelmaßnahme unterstützen wir Sie dabei. Wir prüfen die Eignung der Anlage für die geplante Sanierung und untersuchen die verschiedenen Fördermöglichkeiten, um die Wirtschaftlichkeit der Anlage zu maximieren.
Durch Baubegleitung können auch Umfeldmaßnahmen wie Heizlastberechnung, hydraulischer Abgleich und Pumpenaustausch mitgefördert werden.
Die Kosten der Fachplanung und Baubegleitung werden bis zu 50 % vom Bund gefördert.
Energieausweis WG und NWG
Der Gesetzgeber schreibt für Neubauten gemäß GEG sowie in vielen Fällen (z. B. bei Verkauf, Vermietung usw.) für Bestandsbauten vor, dass ein Energieausweis zu erstellen ist. In vielen Fällen ist der Ausweis als Bedarfsausweis anzufertigen. Bei einigen Gebäuden wie Neubau ist unter Umständen auch ein Verbrauchsausweis möglich.
Der Verbrauchsausweis basiert ausschließlich auf dem Energieverbrauch der Bewohner in den letzten drei Jahren. Er enthält somit keine Aussage über die energetische Qualität des Gebäudes.
Der Bedarfsausweis dagegen bewertet die energetische Qualität von Gebäudehülle und Anlagentechnik. Seine Energiekennwerte werden unabhängig von den Nutzungsgewohnheiten der Bewohner anhand der Gebäudequalität ermittelt.
In beiden Ausweisarten wird der errechnete jährliche Energiebedarf bzw. -verbrauch bezogen auf die Nutzfläche in einer Farbskala mit Angabe der Effizienzklasse von A+ bis H dargestellt.
Da der Aufwand für die Nachweiserstellung je nach Gebäude (Größe, Kubatur, Konstruktionsweise, individuelle Rahmenbedingungen usw.) unterschiedlich ist, erstellen wir Ihnen für jedes Gebäude ein individuelles Angebot.
Um Ihnen eine erste Orientierung zu ermöglichen: Unsere Richtpreise für einen Energieausweis liegen bei:
- Wohngebäude bis 700 m3 Bruttovolumen: 450,- € netto / 535,50 € brutto
- Nichtwohngebäude bis 1000 m3 Bruttovolumen: ab 1.800,- € netto / 2.142 € brutto je nach Anzahl der Gebäudezonen
- Nichtwohngebäude von 1000 m3 bis 4000 m3 Bruttovolumen: ab 4.200,- € netto / 4.998 € brutto je nach Anzahl der Gebäudezonen
- Nichtwohngebäude über 4000 m3 Bruttovolumen: je nach individuellem Angebot
Sommerlicher Wärmeschutznachweis
Mit der Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV) wurde erstmalig der Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes gemäß DIN 4108-2 verpflichtend. Der § 14 GEG 2020 verweist hinsichtlich der Anforderungen und Berechnungen zum sommerlichen Wärmeschutz für Wohngebäude und Nichtwohngebäude auf DIN 4108-2: 2013-02. Sanierungen sind von der Nachweispflicht ausgenommen.
Mit der Nachweispflicht werden folgende Ziele verfolgt:
1.Reduktion des Energieaufwands zur Kühlung von Räumen
2.Vermeidung aufwendiger und energieintensiver technischer Maßnahmen
3.Erhalt zumutbarer Bedingungen im Innenraum auch im Sommer
4.Werkzeug , um bei der Planung das Aufheizverhalten von Räumen einzuschätzen und entsprechende Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz ergreifen zu können
Heizlastberechnung gemäß DIN EN 12831
Eine Heizungsanlage funktioniert nur dann optimal, wenn sie richtig ausgelegt und dimensioniert ist. Denn auf diese Weise wird gewährleistet, dass es während der Heizsaison angenehm warm ist, und die Anlage gleichzeitig energieeffizient arbeitet.
Die Leistung des Wärmeerzeugers muss so hoch sein, dass die Wärmeverluste, z. B. über die Gebäudehülle, ausgeglichen werden können und in allen Räumen eine vorgegebene Innentemperatur aufrechterhalten wird. Dafür ist eine bestimmte Kesselleistung notwendig.
Um diese korrekt zu bestimmen, ist die Berechnung der sogenannten Norm-Heizlast gemäß DIN EN 12831 erforderlich. Auf der Grundlage der Heizlastberechnung werden zudem auch die Heizflächen (z.B. Fußbodenheizung, Heizkörper etc.)
Um Ihnen eine erste Orientierung zu ermöglichen: Unsere Richtpreise für Heizlastberechnungen liegen bei:
- Heizlastberechnung Einfamilienhaus bis 700 m3 Bruttovolumen: 500,- € netto / 595,- € brutto
- Heizlastberechnung Mehrfamilienhaus bis 1000 m3 Bruttovolumen: ab 750,- € netto / 892,50 € brutto in Abhängigkeit der Zimmeranzahl
- Heizlastberechnung Nichtwohngebäude bis 1000 m3 Bruttovolumen: ab 750,- € netto / 892,50 € brutto in Abhängigkeit der Raumanzahl
- Heizlastberechnung Nichtwohngebäude von 1000 m3 bis 4000 m3 Bruttovolumen: ab 950,- € netto / 1.130,50 € brutto bis 1.850,- € netto / 2.201,50€ brutto je nach Anzahl der Räume dimensioniert.
Hydraulischer Abgleich
Ein hydraulischer Abgleich wird bei Heizungsanlagen vorgenommen, um alle Heizkörper möglichst gleichmäßig mit Wärme zu versorgen.
Fehlt der hydraulische Abgleich, so werden Heizkörper besser versorgt, die sich näher an der Wärmequelle (Heizzentrale) befinden. Weiter entfernt sitzende Heizkörper werden unter Umständen nicht ausreichend warm.
Wird der hydraulischer Abgleich richtig durchgeführt, entstehen wesentliche Vorteile:
- Heizenergieeinsparung
- Vermeidung von Strömungsgeräuschen an Thermostatventilen
- eine niedrigere Rücklauftemperatur, dadurch z. B. Verbesserung des Nutzungsgrades der Heizungsanlage
- Stromeinsparung bei der Umwälzpumpe
Wir arbeiten Hand in Hand mit Heizungsfachbetrieben. Wir übernehmen Begehung, Heizlastberechnung und ermitteln die Einstellwerte an den Heizungsventilen, sodass der Heizungsinstallateur eine optimale Einstellung von Heizungsanlage umzusetzen kann.
Das BAFA fördert mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) innerhalb der Einzelmaßnahmen (BEG EM) bei Heizungsoptimierung bis zu 50% den Austausch alter Pumpen in Verbindung mit der Durchführung eines hydraulischen Abgleichs.
Erfüllungsnachweis zum EWärmeG
Wer seit dem 01.07.2015 in Wohngebäuden oder Nichtwohngebäuden in Baden-Württemberg seine alte Heizung austauscht, muss gemäß EWärmeG (Erneuerbare-Wärme-Gesetz) 15 % der erzeugten Heizwärme durch erneuerbare Energien bereitstellen.
Nicht betroffen von der Austauschpflicht sind Eigentümer von Gebäuden mit ein oder zwei Wohneinheiten oder wenn die Heizungsanlage bereits mindestens auf Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik basiert.
Sanierungsfahrplan Wohngebäude:
Ist die Erfüllung des Gesetzes über Ersatzmaßnahmen nur teilweise (bis 10 %) möglich, können die restlichen 5 % durch das Erstellen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) angerechnet werden.
Sanierungsfahrplan Nichtwohngebäude:
Bei Nichtwohngebäuden erfüllt der Sanierungsfahrplan das EWärmeG zu 100 %.
Ausschließlich Sachverständige der Expertenliste dürfen iSFP und Sanierungsfahrpläne ausstellen.
Es besteht für den Gebäudeeigentümer jedoch keine Pflicht, die Maßnahmen, welche im Sanierungsfahrplan beschrieben sind, auch umzusetzen. Der Sanierungsfahrplan soll lediglich als Anreiz dienen, das Gebäude energetisch noch weiter zu verbessern.
Gegenüber der Baurechtsbehörde der jeweiligen Gemeinde muss der Eigentümer des Gebäudes diesen Nachweis vorlegen.
Ein unabhängiger Sachverständiger muss daher beauftragt werden, diesen Nachweis zu erstellen.
Energieaudit DIN EN 16247
Alle Unternehmen, die nicht unter die KMU-Definition (kleine und mittlere Unternehmen) fallen, sind nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G)
seit dem April 2015 verpflichtet, ein Energieaudit sowie alle 4 Jahre ein weiteres durchzuführen.
Die Energieaudit-Pflicht umfasst die folgenden Unternehmen,
– Unternehmen in denen entweder 250 Vollzeitarbeitnehmer oder mehr beschäftigt sind
– oder einen Jahresumsatz von mindestens 50 Millionen Euro und eine Jahresbilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro aufweisen
Von der Durchführung eines Energieaudits sind freigestellt:
– Unternehmen die ein Energiemanagementsystem nach der DIN EN ISO 50001 oder
– ein validiertes Umweltmanagementsystem im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 (EMAS) erfolgreich eingeführt haben
Im Rahmen des Energieaudits müssen mindestens 90 % des Energieverbrauchs durch das Audit überprüft werden.
Die Umsetzung des Gesetzes wird vom BAFA durch stichprobenhafte Kontrollen überprüft.
Wir sind in der vom BAFA geführten Liste für Energieaudits als berechtigter Auditor eingetragen.
Gerne schicken wir Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Energieaudit nach der DIN EN 16247 zu.
Leistungen Energieaudit
Energieaudit nach der DIN EN 16247-1 gemäß den Richtlinien des BAFA
Unabhängiges Energieaudit mit systematischer Erfassung und Analyse des Energieeinsatzes und -verbrauchs bestehend aus:
- einleitender Kontakt
- Auftaktbesprechung
- Datenerfassung
- Außeneinsatz mit Begehung der Gebäude
- Energieeinsatzanalyse (mit Messungen, sofern technisch und wirtschaftlich möglich)
- ausführlicher schriftlicher Beratungsbericht mit gezielten Energiesparmaßnahmen inkl. Investitions- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen
Anfrage
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Auftrag
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